Das Nachtfahrverbot greift.
Bei 109 Lkw-Kontrollen stellte die Polizei
nur einen Verstoß gegen das Nachtfahrverbot fest
(WR, 19. 09.
2009).
Dieses Kontrollergebnis bestätigt Zählungen der Stadtverwaltung und der B
1-Initiative. Das Nachfahrverbot für den großzügig bemessenen 'Schutzraum' (s.u.)
scheint zu greifen.
Gegen 30 weitere Lkw-Fahrer wurden wegen anderer Verstöße ein Bußgeld verhängt,
drei Fahrern wurde sogar die Weiterfahrt untersagt.
Diese zusätzlichen Maßnahmen unterstützen das Nachtfahrverbot nachhaltig, denn
Lkw-Fahrer scheuen Polizeikontrollen 'wie der Teufel das Weihwasser'.
Stadtverwaltung zog Zwischenbilanz des Lkw-Nachtfahrverbots und der
Geschwindigkeitsreduzierung auf der B 1
Ca. 930 Lkw halten sich nach Zählungen der Stadt Dortmund an das Nachtfahrverbot
und nehmen den kleinen 'Umweg' über den Autobahnring; angestrebt waren rd. 1.000
pro Nacht.
Die großzügige Definition des Ziel- und Quellverkehrs Dortmund mit einem 75
km-Radius durch die Polizei wurde vom zuständigen Ministerium nach Angaben der
Stadt Dortmund 'bestätigt'.
Die gemessene Durchschnittsgeschwindigkeit auf der Dortmunder B 1beträgt jetzt
tagsüber 61 km/h, nachts 67 km/h (gegenüber 77 km/h vorher); erlaubt sind nur 50
km/h.
Die B 1-Initiative sieht ihre eigenen Zählungen und Beobachtungen bestätigt und
fordert die Behörden zu schärferen Kontrollen des Nachtfahrverbots auf (Leserbrief).
Die Dortmunder Presse berichtete am 3. 9. 2008 (RN).
"Polizei bei Nachtfahrverbot im Recht"
"Landtag bestätigt Rechtsauffassung der Polizei -
75-Kilometer-Zone bleibt unangetastet"
(WR,
3. 7. 2008)
"Nachtfahrverbot für Lkw zeigt Wirkung"
"Größtenteils halten sich Brummifahrer daran, wie die
Kontrollen der Polizei in der Nacht vom 28. auf den 29. Mai zeigten."
(WR)
"Das Nachtfahrverbot ist eine Farce"
(WR)
Erste polizeiliche Kontrolle wenig ergiebig -
Verwaltung trickst mit 75 km-Korridor für Durchfahrtsverbot (Presse)
Großer Erfolg für die B 1-Anwohner:
Nachtfahrverbot für
den Lkw-Durchgangsverkehr
Seit 6. 2. 2008 gilt das Lkw-Nachtfahrverbot für die
B 1 in Dortmund. Die Bezirksregierung Arnsberg entsprach damit einem Ersuchen
der Stadt Dortmund. (RP
Arnsberg;
Presse)
Der nächtlicheLkw-Durchgangsverkehr wird über den Autobahnring mit A 45,
A 2 und A 1 umgeleitet.
Die WR (22. 12. 2007) veröffentlichte eine Karte mit den
geplanten
Standorten für die Sperrschilder. (Karte)
Nach 22 Jahren - Stadt Dortmund
lenkt endlich ein
22 Jahre nach einem Ratsbeschluss über ein Nachtfahrverbot, 12
Jahre nach der Gründung der Lärm- und Abgasschutzgemeinschaft B 1-Initiative
Dortmund e.V., 4 Jahre nach der Einleitung eines Gerichtsverfahrens und zwei
Wochen nach der Androhung einer Zwangsvollstreckung bittet die Stadt Dortmund am
29. 10. 2007 den Regierungspräsidenten um die Sperrung der B 1 für den
nächtlichen Lkw- Durchgangsverkehr. (Schreiben
der Stadt; Presse:
WR,
RN)
Am folgenden Tag erklärt das Regierungspräsidium im WDR
(Lokalzeit) und auf Anfrage der Prozessbeauftragten der B 1-Initiative seine
Bereitschaft, der Bitte der Stadt Dortmund zu entsprechen.
In einem 'Interview der Woche' der RN stellt die B
1-Initiative klar, dass nur der durchfahrende (Transit-)
Verkehr auf den Autobahnring umgelenkt werden soll. (Interview)
Das Oberverwaltungsgericht NRW lehnte am 25. 7. 2007 den
Antrag der Stadt Dortmund auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des
Veraltungsgerichts Gelsenkirchen vom 21. 6. 2006 ab. Das OVG schloss sich in
seiner Begründung der Argumentation des VG an. Die Beschlüsse des OVG sind
unanfechtbar, so dass die Stadt Dortmund nun gezwungen ist, ihre ablehnende
Haltung gegen ein Nachtfahrverbot zu revidieren. (Pressemitteilung
des OVG)
Am 21. 6. 2006 entschied das Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen über das Verwaltungsstreitverfahren der B 1-Initiative gegen die
Stadt Dortmund. Die Klage wurde vor drei Jahren eingereicht.
Die klagenden Anwohner und die B 1-Initiative erzielten einen
eindeutigen 'Etappensieg': Das Verwaltungsgericht wies die Stadt Dortmund an,
das zunächst abgelehnte Begehren der Kläger zum Lärmschutz erneut zu bescheiden,
und zwar unter den Vorgaben des Gerichts. Der Teil der Klage, der sich auf den
Schutz vor Feinstaub und Abgasen bezieht, wurde vorerst abgetrennt.
Zur Begründung führte das Gericht aus, "die Beklagte habe den
wissenschaftlichen Erkenntnisstand zur Wahrnehmbarkeit von Lärmminderungen
unberücksichtigt gelassen und die Möglichkeit, das Stadtgebiet von Dortmund auf
Ausweichstrecken zu umgehen, nicht ausreichend in Erwägung gezogen."
Die Dortmunder Presse berichtete ausführlich:
"B 1: Richter verpasst Stadt Denkzettel" (WR)
"B 1-Anlieger auf Erfolgsspur" (WAZ)
"Etappensieg für Anwohner der B 1" (RN)
(zu
den Pressemeldungen)
Streitgegenstand war die Durchführung verkehrslenkender Maßnahmen gem. § 45
Abs. 1 StVO, nämlich ein nächtliches Durchfahrtsverbot für den Lkw-Verkehr.
(Klage)
(Pressemitteilung)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen des Rates der Stadt Dortmund beschloss am 20. 9. 2006 mit den Stimmen von
SPD, Grünen und FDP eine Initiative zur Einführung eines
Lkw-Nachtfahrverbots und einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 kmh auf der B
1. Er reagierte damit auf das
Urteil des
Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 21. 6. 2006.
Rechtliche Grundlagen
Nachtfahrverbote zum Schutz der Wohnbevölkerung
an Straßen (auch überörtlichen Straßen) werden auf § 45 Abs.1 Satz 2 Nr. 3
der Straßenverkehrsordnung gestützt.
„Es bietet sich daher an, Fahrverbote auf der Grundlage des § 45
StVO für den LKW-Verkehr auf Bundesstraßen als zulässig zu erachten, wenn sie
der wirksamen Verringerung einer schlechterdings unerträglichen Lärmbelastung in
der näheren bewohnten Straßenumgebung dienen. [...]
Überschreitet die Lärmintensität die in den [...] Richtlinien
Vorläufige Richtlinien für straßenverkehrs-rechtliche Maßnahmen zum Schutz der
Bevölkerung vor Lärm vom 6. 11. 1981 = Lärmschutz-Richtlinien - StV] angegebenen
Werte [bei Wohngebieten 70 dB(A)] spürbar und stellt sie sich als eine schlechter-dings unerträgliche Belastung für die Wohnbevölkerung dar, so steht
die Anordnung eines LKW-Nachtfahrverbots grundsätzlich im Ermessen der
zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Eine rechtmäßige Ermessensausübung setzt die
Beachtung der Grundsätze der Eignung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit
straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen voraus" (Prof. Dr. jur. Udo Steiner, DAR
9/94). Hierzu erging auch ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 2 UE
319/84), das den hohen Rang der Gesundheit und das besondere Anliegen der
Wohnruhe betont.
Präzedenzfälle
In Hessen gibt es zahlreiche Nachtfahrverbote für LKW auf
Bundesstraßen, z.B. B 252 Göttingen - Diemelstadt. Die Polizei überprüft
gelegentlich die LKWs anhand der Ladepapiere. Der Verkehr habe merklich
nachgelassen. Das Ministerium hat die Umleitungsstrecke genau gemessen und
abgefahren. Sie war 3 km länger, was als unerheblich bewertet wurde.
Auch Bayern,
Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und
Schleswig-Holstein haben Nachtfahrverbote für LKWs auf Bundesstraßen
ausgesprochen. In NRW gab es Anträge auch an der B 1 in Salzkotten, an der B 68
im Raum
Bielefeld und an der B 265 in Erftstadt-Lechenich. Alle Anträge in NRW wurden bislang
abgelehnt.
Kontrollierbarkeit
Laut Aussage von Herrn Kazmierczak, Leiter der Abteilung für
Verkehrswesen im Polizeipräsidium, wird die Entlastung der B 1 vom
Schwerlastverkehr begrüßt. Die Polizei kann sporadisch kontrollieren. Ein Problem
ist die Mehrspurigkeit der B 1. Ein geeigneter Standort für die 'Standkontrolle' ist
vor der Westfalenhalle. Dort werden tagsüber bereits gelegentliche Kontrollen
durchgeführt.
Bußgeld: 40 Euro (Bußgeldkatalog Nr. 164) und ein Punkt im
Verkehrszentralregister Flensburg.
Umleitungsstrecke zur B 1
Der Dortmunder Autobahnring bietet eine günstige Umleitung zwischen den Autobahnkreuzen Dortmund-West und Dortmund-Unna
über die südlichen Autobahnen A 1 und A 45. Die Strecke ist nur 3 Minuten länger
als der Weg über die B 1.
Die Stadt Dortmund und die Bezirksregierung Arnsberg lehnten diese Umleitung als
zu weiträumig ab. Der Verkehr würde dann durch innerstädtische Straßen
fließen (Mallinckrodtstraße, Borsigstraße, Brakeler Straße). Diese Reaktion der
LKW-Fahrer hält die B 1- Initiative für sehr unwahrscheinlich.
Verlagerbarer Verkehr auf der B 1
Nach den Gutachten von „plan-lokal" aus dem
Jahr 1998 mit Videozählung sind
in den Nachtstunden (22 Uhr bis 6 Uhr) 1.081 LKWs als Durchgangsverkehr verlagerbar, das ist 52,9 % des Gesamt-LKW-Verkehrs von 2.045 Fahrzeugen in beiden
Richtungen. Die Verlagerung würde eine Lärmminderung um mehr als 3 dB(A)
bewirken.
Quelle: Kreibich, B.: Informationen zum Thema
Nachtfahrverbot […]. Informationsblatt für die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost,
Mai 2000
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