Maßnahmen zur Verringerung verkehrsbedingter Luftschadstoffe
1.
technische Maßnahmen am
Kraftfahrzeug, z.B. Partikelfilter
2.
Umweltzonen zum Ausschluss von Kraftfahrzeugen, die
bestimmte Abgasnormen nicht einhalten.
3. Weitere verkehrsbeschränkende Maßnahmen
(Umleitung des LKW-Verkehrs, Durchfahrtsverbote,
Pförtnerampeln, Nachtfahrverbote,
City-Maut, Tempo-Limit usw.)
Das Umweltbundesamt fasste alle wichtigen Informationen und
Argumente in einem Hintergrundpapier
Feinstaub und in einer
Kurzinformation Umweltzonen zusammen.
Rechtlicher Rahmen
Seit dem
1.1.2005 gelten die verschärften Grenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie und
ihrer Tochterrichtlinien zur Belastung mit Feinstaubpartikeln und zu anderen
Schadstoffen. Mit der 22. BImSchV vom 22.9.2002 wurden sie in deutsches Recht
umgesetzt. Bei Feinstäuben (Particulate Matter, PM10) ist rasches und
konsequentes Handeln geboten, weil diese Partikel als krebserregend gelten. Nach
der jüngsten Untersuchung der EU sind sie für 65.000 Todesfälle pro Jahr in
Deutschland verantwortlich. EU-weit vorgeschrieben ist ein PM10-Tagesmittelwert
von 50 µg/m3, der an 35 Tagen pro Jahr überschritten werden darf und
ein Jahresmittelwert von 40 µg/m3. Ab 2010 sollen diese Werte
drastisch abgesenkt werden. Aber auch Konzentrationen unterhalb dieser
Grenzwerte sind gesundheitsgefährdend. Es gibt keine Schwelle, unter der
Feinstäube ungefährlich sind, kein „no effect-level“. Die PM10-Belastung
muss überall minimiert werden. (Quelle:
BUND 2005)
Die Menschen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Maßnahmen zur Verringerung
der Gesundheits-gefährdung.
Stand der Maßnahmen in Dortmund
Der
Luftreinhalteplan Dortmund wurde von der Bezirksregierung Arnsberg
aufgestellt und trat am 12. 01. 2008 in Kraft. Er war aufgrund der gemessenen
Luftschadstoffwerte nach § 47 BImSchG zwingend aufzustellen.
Die B 1-Initiative Dortmund legte im Rahmen der Anhörung zum
2. Entwurf des Luftreinhalteplans eine Stellungnahme vor (Text),
in der sie u.a. die Einbeziehung der B 1 in die geplante Umweltzone und die
Reinigung der Abgase aus dem B 1-Tunnel fordert.
Der Regionale Luftreinhalteplan Ruhrgebiet wird derzeit
(Feb. 2008) erarbeitet. Daran sind die drei zuständigen Bezirksregierungen mit
je einem Teilplan beteiligt. Diese müssen auf Anordnung des Umweltministeriums
auf einander abgestimmt werden. Ein Luftreinhalteplan für das gesamte Ruhrgebiet
wurde erforderlich, als sich zeigte, dass die Maßnahmen der einzelnen Kommunen
zur Luftreinhaltung nicht ausreichen würden, um die Schadstoffbelastungen im
erforderlichen Maße zu senken. Am Planaufstellungsverfahren sind die Kommunen im
Regionalverband Ruhrgebiet, das Landesumwelt-ministerium, das Landesamt für
Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales beteiligt.
Der Entwurf zum
Luftreinhalteplan Östliches Ruhrgebiet, ein
Teilplan des Regionalen Luftreinhalteplans Ruhrgebiet, wurde am 14. 4.
2008 vom RP Arnsberg veröffentlicht
(zum Luftreinhalteplan Östl.
Ruhrgebiet).
Eine zusammenhängende Fahrverbotszone in den drei zum Regierungsbezirk
gehörenden Ruhrgebietsstädte Herne, Bochum und Dortmund soll es nach den
Vorstellungen des RP nicht geben. Die A 40/B 1 wurde nicht einbezogen.
Die B 1-Initiative Dortmund reichte beim RP Arnsberg
fristgerecht eine Stellungnahme zum Entwurf des Luftreinhalteplans Östliches Ruhrgebiet ein,
in der sie auf folgende Punkte einging: Begrenzung der Umweltzone, Prognose der
Feinstaubbelastung, Nachtfahrverbot für Lkw, und Lüftungsbauwerke für den
geplanten Tunnel.
In der ausführlichen Stellungnahme der Umweltverbände (BUND,
NABU und LNU) vom 29. 5. 2008 wird ebenfalls der Ausschluss der besonders
belasteten BAB A 40/B 1 von der geplanten Umweltzone kritisiert (Text).
Kontroversen um die geplante
Dortmunder Umweltzone:
Umweltdezernent;
IHK Dortmund.
In Dortmund sind Durchfahrtsverbote für ein Gebiet zwischen B 236n im Osten,
Ellinghauser Straße im Norden sowie Westrich im Westen vorgesehenen. Im Süden
markiert die B 1 die Grenze der Umweltzone, allerdings soll auch der Stadtbezirk
Hörde einbezogen werden (Karte).
Zeitplan: Auslegung am 15. 2., Einführung am 15. 5., Einrichtung der
Fahrverbotszonen frühestens zum 1. 10. 2008.
Am 12. 2. 2008 machte die Landesregierung bereits wieder einen Rückzieher (Presse).
Bis zur Einführung des Luftreinhalteplans Östliches Ruhrgebiet wird es in
Dortmund nur eine 300m lange
Umweltzone an der Brackeler Straße geben, "die kleinste Umweltzone
Europas" (Presse;
erste Erfahrungen).
Der Masterplan Luft ist eine Initiative der Stadt
Dortmund (Ratsbeschluss im Jahre 2005) mit dem Ziel, alle Beteiligten
zusammenzuführen, Informationen und Sachgrundlagen zusammenzutragen, den Dialog
zu eröffnen, und daraus eine kohärente Strategie und ein Maßnahmenkonzept
abzuleiten (ebenfalls mit einem Ratsbeschluss).
Aktions- und Luftreinhaltepläne werden durch den Masterplan Luft nicht berührt,
sind aber bei der Aufstellung des Masterplans zu berücksichtigen. Die Stadt
Dortmund erarbeitete Masterpläne bereits für andere Themenbereiche (u.a.
Verkehr, Umwelt, Wohnen).
Die B 1-Initiative fordert eine großräumige und umfassende
Luftreinhalteplanung für Dortmund unter Einbeziehung der B 1.
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