Lärmschutz
Lärmkarte für Dortmund veröffentlicht - besonders hohe
Belastung an der B 1
"Dauerkrach an der B 1"
(RN, 29. 5. 2008),
"15 000 Dortmunder nachts von Lärm gequält"
(WR, 31. 5. 2008)
Link zur Lärmkarte:
http://www.umgebungslaerm.nrw.de/
Bericht der Stadt
Dortmund zur Lärmkartierung
Tempo 50 für alle Fahrzeuge gilt seit 14. 11. 2007 auf
der Dortmunder B 1
zwischen den Kreuzungen mit der B 54 und der B 236. Die
Stadt Dortmund tauschte die alten Schilder mit Tempolimits von 60 bzw. 70
km/h aus und will Radarkontrollen durchführen. (Presse)
Für die Anwohner der B 1 ist diese Maßnahme ein großer
Erfolg (RN).
Hintergrund
Der Lärmschutz an Straßen wird durch die Richtlinien
der Straßenverkehrsordnung von 1981 vgeregelt. Wenn die Richtwerte der StV
überschritten werden, kommen "straßenverkehrsrechtlichte Maßnahmen" (z.B. ein
Nachtfahrverbot und eine Geschwindigkeitsbegrenzung) in Betracht.
Durch solche Maßnahmen soll
1.
der Mittelwert des Lärms unter den Richtwert abgesenkt,
2.
mindestens jedoch eine Lärmpegelminderung von 3 dB (A) erreicht werden.
Auch dieser Wert ist nicht als strikte Schranke zu
verstehen, sondern als Anhaltspunkt dafür, wann eine Maßnahme Gefahr läuft, für
die Anwohner kaum noch wahrnehmbar zu sein. Eine Reduzierung um 10 dB (A)
wird z.B. als eine Halbierung des Lärmpegels wahrgenommen.
Ist eine Lärmreduzierung um 3 dB(A) möglich?
Ja! Durch ein Nachtfahrverbot für durchfahrende LKWS
kombiniert mit einer Geschwindigkeitsreduzierung um 10 km/h kann eine
Lärmminderung von etwa 4 dB(A) erreicht werden. Zu diesem Ergebnis kam
nicht nur der Gutachter der B 1- Initiative, sondern auch das Tiefbauamt der
Stadt Dortmund (Schalltechnische Untersuchung, April 2002)
Ist eine Unterschreitung des Richtwertes von 60 dB(A) nachts möglich?
Ja! Eine Unterschreitung wird nach den Berechnungen des
Tiefbauamtes der Stadt Dortmund an 31 Wohngebäuden im Bereich der B 1 zwischen B
236 und B 54 erreicht. Dies bewertet die Stadt als wenig. Die B 1 - Initiative
sieht darin aber einen wichtigen Schritt zur Lärmsanierung an der B 1. An vielen
anderen Wohngebäuden könnte mit dieser Maßnahme eine Unterschreitung der
Richtwerte fast erreichen werden.
Bringt die EG-Richtlinie (2002/49/EG) zur Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm Neues?
Diese Richtlinie wird vor allem klare Fristen setzen. Bis
zum 30. 6. 2007 sind Lärmkarten und bis zum 18.6.2008 Aktionspläne zur
Lärmbekämpfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erstellen.
Zur Zeit (Juni 2005) ist noch nicht klar, wieweit das neue
EU-Umweltrecht hinsichtlich des Lärms durch nationales Recht abgewandelt
umgesetzt wird, da die im Entwurf vorgesehene Umgebungslärmrichtlinie im
Vermittlungsausschuss scheiterte.
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