Lärm
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Zuletzt bearbeitet:
17.01.2016




























 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Überschreitung der Lärmgrenzwerte

Die Lärmemissionen der B 1 bedrohen vor allem nachts die Gesundheit der Anwohner. Sie werden überwiegend von Lastkraftwagen verursacht. Die gesetzlichen Grenzwerte der 16. BImSchV werden nach den Berechnungen des Landesumweltamtes NRW in den Nachtstunden deutlich überschritten (vgl. Lärmkarte nachts). Die Stadt Dortmund berechnete in ihrer schalltechnischen Untersuchung (2002) sogar mehrere Werte von über 70 dB(A) nachts im Immissionsbereich der B 1.

Gesetzliche Grenz-, Orientierungs- bzw. Richtwerte für Verkehrslärm in dB(A)

  16. BImSchV DIN 18005 VLärmSchR 97 StVO
Verbindlichkeit Grenzwerte Orientierungswerte Grenzwerte Richtwerte
Gebietsart Tag / Nacht Tag / Nacht Tag / Nacht Tag / Nacht
Allgemeine Wohngebiete 59 / 49 55 / 45 70 / 60 70 / 60
Mischgebiete 64 / 54 60 / 50 72 / 62 75 / 65

Mit dem in Kraft treten der 16. BImSchV wurde eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen geschaffen. Dies gilt z.Z. aber nicht für die Lärmsanierung an vorhandenen Straßen.

Lärmkarte nachts (Grenzwerte nach 16. BImSchV)
Quelle: Landesumweltamt NRW, Screening der Geräuschbelastung in NRW

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit

Auf dem Dortmunder Abschnitt der B 1 ist seit 14.. 11. 2007 eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h vorgeschrieben. Besonders in den Nachtstunden wird diese aber häufig, besonders auch von Lkws, überschritten. Die überhöhten Geschwindigkeiten tragen ungefähr zwei Dezibel zur Überschreitung des nächtlichen Lärmgrenzwertes bei.

Die B 1-Initiative führte am 5. Juni 1997 eine Geschwindigkeitsmessung auf der südlichen Fahrbahn Richtung Unna durch. Die damals auf diesem Abschnitt geltende Maximalgeschwindigkeit von 60 km/h wurde von fast drei Viertel aller Kraftfahrzeuge überschritten (Diagramm).

Zwei Dortmunder Tageszeitungen berichteten über die alarmierenden Ergebnisse ("Mitternacht wird gerast"), aber die Polizeidirektion lehnte Geschwindigkeitskontrollen mit der Begründung ab, dass vorrangig Tempo 30-Gebiete kontrolliert werden müssten.

Am Unfallschwerpunkt an der Kreuzung mit der Lübkestraße wurde schließlich im September 2004 eine "Doppelblitzanlage" eingerichtet ("Doppelblitz" an B 1 soll Raser stoppen", RN 4. 9. 2005).