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16. BImSchV | DIN 18005 | VLärmSchR 97 | StVO | |
Verbindlichkeit | Grenzwerte | Orientierungswerte | Grenzwerte | Richtwerte |
Gebietsart | Tag / Nacht | Tag / Nacht | Tag / Nacht | Tag / Nacht |
Allgemeine Wohngebiete | 59 / 49 | 55 / 45 | 70 / 60 | 70 / 60 |
Mischgebiete | 64 / 54 | 60 / 50 | 72 / 62 | 75 / 65 |
Mit dem in Kraft treten der 16. BImSchV wurde eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen geschaffen. Dies gilt z.Z. aber nicht für die Lärmsanierung an vorhandenen Straßen.
Lärmkarte nachts (Grenzwerte nach 16. BImSchV) | |
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Quelle: Landesumweltamt NRW, Screening der Geräuschbelastung in NRW |
Auf dem Dortmunder Abschnitt der B 1 ist seit 14.. 11. 2007 eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h vorgeschrieben. Besonders in den Nachtstunden wird diese aber häufig, besonders auch von Lkws, überschritten. Die überhöhten Geschwindigkeiten tragen ungefähr zwei Dezibel zur Überschreitung des nächtlichen Lärmgrenzwertes bei.
Die B 1-Initiative führte am 5. Juni 1997 eine Geschwindigkeitsmessung auf der südlichen Fahrbahn Richtung Unna durch. Die damals auf diesem Abschnitt geltende Maximalgeschwindigkeit von 60 km/h wurde von fast drei Viertel aller Kraftfahrzeuge überschritten (Diagramm).
Zwei Dortmunder Tageszeitungen berichteten über die alarmierenden Ergebnisse ("Mitternacht wird gerast"), aber die Polizeidirektion lehnte Geschwindigkeitskontrollen mit der Begründung ab, dass vorrangig Tempo 30-Gebiete kontrolliert werden müssten.
Am Unfallschwerpunkt an der Kreuzung mit der Lübkestraße wurde schließlich im September 2004 eine "Doppelblitzanlage" eingerichtet ("Doppelblitz" an B 1 soll Raser stoppen", RN 4. 9. 2005).
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