Klage
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17.01.2016




























 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klage gegen die Stadt Dortmund auf Durchsetzung einer normgerechten Lärm- und Abgassituation (2003)

Am 1. 4. 2003 reichten Anwohner der B 1 beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Untätigkeitsklage wegen verkehrslenkender Maßnahmen gem. § 45 Abs. 1 StVO gegen den Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, vertreten durch das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr, ein. Prozessbevollmächtigte ist die Dortmunder Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach. Die Klage wird von der B 1-Initiative unterstützt.

Bisheriger Verlauf des Klageverfahrens

Datum            Schriftsätze

26. 6. 2000    Antrag auf verkehrslenkende Maßnahmen gemäß § 45 Abs. 1 StVO

 1. 4. 2003      Klageschrift wegen Nichtbescheidung des Antrags eingereicht;
                      Az. 1101/02 Litwak u.a.

21. 8. 2003     1. Stellungnahme der Stadt Dortmund (Az. 14 K 1655/03)

2. 2. 2004       1. Erwiderung der Prozessbevollmächtigten

6. 10. 2004     2. Stellungnahme der Stadt Dortmund

11. 1. 2005     2. Erwiderung der Prozessbevollmächtigten

4. 3. 2005        Stadt Dortmund bezeichnet sich als nicht zuständig.

18. 3. 2005      Antrag auf Beiladung der Bezirksregierung Arnsberg durch die 
                      Prozessbevollmächtigte

21. 6. 2006       Verhandlung der Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen:
                       Stadt Dortmund muss das abgelehnte Begehren unter den Vorgaben des Gerichts neu
                       bescheiden (AZ 14 K 1655/03).

                       Ausführliche Presseberichte:
                      "B 1: Richter verpasst Stadt Denkzettel" (WR)
                      "B 1-Anlieger auf Erfolgsspur" (WAZ)
                      "Etappensieg für Anwohner der B 1" (RN) (zu den Presseberichten)

25. 07. 2007    Berufung der Stadt Dortmund gegen Urteil des VG Gelsenkirchen vom OVG NRW in
                      Münster abgelehnt. (Pressemitteilung des OVG)

16. 10. 2007    Prozessbeauftragte der B 1-Initiative Dortmund e.V. kündigt auf Podiumsdiskussion der
                      Initiative Zwangsvollstreckung an

28. 10. 2007    Zwangsvollstreckung wird angedroht

29. 10. 2007    Stadt Dortmund bittet den Regierungspräsidenten um Sperrung der B 1 für den
                      nächtlichen Lkw-Durchgangsverkehr (Schreiben)

30. 10. 2007    Regierungspräsidium erklärt im WDR (Lokalzeit) und auf Anfrage der
                      Prozessbeauftragten der B 1-Initiative seine Bereitschaft, der Bitte der Stadt
                      Dortmund zu entsprechen